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   BVerwG, 26.10.1971 - I C 41.67   

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https://dejure.org/1971,552
BVerwG, 26.10.1971 - I C 41.67 (https://dejure.org/1971,552)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1971 - I C 41.67 (https://dejure.org/1971,552)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1971 - I C 41.67 (https://dejure.org/1971,552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl eines ungarischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen für das Vorliegen eines "polititsch Verfolgten" - Anerkennung als Asylberechtigter - Furcht vor Verfolgung wegen der politischen Überzeugung außerhalb des Heimatlandes - Anforderungen an die Gewährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 406
  • DVBl 1972, 277
  • DVBl 1972, 278
  • DÖV 1972, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1971 - I C 41.67
    Worauf es im Hinblick auf das Asylrecht insoweit ankommt, hat das Bundesverfassungsgericht folgendermaßen umschrieben: "In einer Reihe von Staaten wird zur Durchsetzung und Sicherung politischer und gesellschaftlicher Umwälzungen die Staatsgewalt in einer Weise eingesetzt, die den Grundsätzen freiheitlicher Demokratie widerspricht" (BVerfGE 9, 174 [180]).
  • BVerwG, 13.12.1960 - I C 235.58
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1971 - I C 41.67
    Zu der Frage, wann die Flucht eines Asylbewerbers auf seine politische Überzeugung zurückzuführen ist, hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 13. Dezember 1960 - BVerwG I C 235.58 - (Buchholz 402.22 Art. 1 Genfer Konvention Nr. 8) allgemein folgendes ausgeführt: "Aus der Tatsache der Flucht kann sich schon mit Rücksicht darauf, daß ein Ausländer mit der Flucht aus seinem Heimatland in der.
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

    In dem Berufungsurteil, das der vom erkennenden Senat gleichzeitig entschiedenen Sache BVerwG I C 41.67 zugrunde lag, hat das Berufungsgericht hierzu ausgeführt: Wären Bestrafungen wegen Republikflucht als Asylgrund zu berücksichtigen, so könnten ungarische Asylbewerber, die beim Verlassen des Landes genau wüßten, welche Strafen ihnen dafür drohten, die deutschen Behörden bei späterer Verhängung der Strafen auch dann zur Asylgewährung zwingen, wenn sie ohne stichhaltigen Asylgrund in die Bundesrepublik Deutschland gekommen wären.
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 34.71

    Drohen einer Bestrafung wegen "Republikflucht" als Nachfluchtgrund

    Auch eine erst drohende Bestrafung wegen Republikflucht kann asylbegründende politische Verfolgung sein (Fortführung der Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG I C 41.67, I C 21.68 und I C 30.68 [BVerwGE 39, 27] -).

    Hiervon ausgehend ist der erkennende Senat in dem Urteil BVerwG I C 21.68 (entsprechend für Ungarn in den Urteilen vom 26. Oktober 1971 - BVerwG I C 41.67 und I C 30.68 [BVerwGE 39, 27] -) zu dem Ergebnis gelangt, daß in der Tschechoslowakei ausgesprochene Bestrafungen wegen Republikflucht immer dann als asylbegründende politische Verfolgung anzusehen sind, wenn sie - und das wird in aller Regel anzunehmen sein - der Abwehr und Ahndung des auf abweichender politischer Überzeugung beruhenden Wunsches dienen, in einem anderen Lande leben zu können.

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 35.71

    Anerkennung als Asylberechtigter - In der Tschechoslowakei zu befürchtende

    Auch eine erst drohende Bestrafung wegen Republikflucht kann asylbegründende politische Verfolgung sein (Fortführung der Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG I C 41.67, I C 21.68 und I C 30.68 [BVerwGE 39, 27] -).

    Hiervon ausgehend ist der erkennende Senat in dem Urteil BVerwG I C 21.68 (entsprechend für Ungarn in den Urteilen vom 26. Oktober 1971 - BVerwG I C 41.67 und I C 30.68 [BVerwGE 39, 27] -) zu dem Ergebnis gelangt, daß in der Tschechoslowakei ausgesprochene Bestrafungen wegen Republikflucht immer dann als asylbegründende politische Verfolgung anzusehen sind, wenn sie - und das wird in aller Regel anzunehmen sein - der Abwehr und Ahndung des auf abweichender politischer Überzeugung beruhenden Wunsches dienen, in einem anderen Lande leben zu können.

  • VGH Hessen, 17.07.1989 - 12 UE 2624/84

    Ungarn - zur Bestrafungswahrscheinlichkeit nach unerlaubtem Verbleiben im Ausland

    die sog. passive Republikflucht früher im wesentlichen mit der Begründung bejaht, daß eine darauf gestützte Bestrafung regelmäßig der Abwehr und Ahndung des - aus der Sicht des Verfolgerstaates - auf abweichender politischer Überzeugung beruhenden Wunsches diene, in einem anderen Lande leben zu können, und zwar sowohl für § 205 Satz 1 UngStGB 1961 (BVerwG, 26.10.1971 - 1 C 30.68 -, BVerwGE 39, 27; 26.10.1971 - 1 C 41.67 -, DVB1.1972, 277; 27.03.1979 - 1 C 61.77 - InfAuslR 1979, Heft 2, S. 41; 24.04.1979 - I C 49.77 -, EZAR 200 Nr. 4 = Buchholz 402.24 Nr. 13 zu § 28 AuslG) als auch für § 217 Abs. 1 b) UngStGB 1978 (BVerwG, 10.02.1984 - 9 B 337.83 - Hess.VGH, 17.01.1985 - X OE 12/82 - u. 05.09.1985 - 10 OE 171/83 - VGH Baden-Württemberg, 26.04.1982 - A 13 S 407/81 - InfAuslR 1982, 212 , 17.02.1983 - A 13 S 537/82 - ; 24.11.1983 - A 13 S 870/83 - u. 28.11.1983 - A 13 S 653/83 - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.1989 - 17 A 10134/85 -;zweifelnd Bay.VGH, 27.09.1979 - 644 XII 78 -, BayVBl. 1980, 26 ).
  • BVerwG, 29.06.1977 - 1 B 66.77

    Einordnung einer drohenden Bestrafung wegen Republikflucht in bestimmten Staaten

    Im Revisionsverfahren ist eine klärende Weiterführung der zu der Frage ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Senats zu erwarten, wann die bereits erfolgte oder erst drohende Bestrafung wegen Republikflucht in bestimmten Staaten als asylbegründende politische Verfolgung anzusehen ist (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG I C 41.67 - - BVerwG I C 21.68 - - BVerwG I C 50.68 [BVerwGE 39, 27] - und vom 7. Oktober 1975 - BVerwG I C 35.71 [DVBl. 1977 S. 107] -).
  • BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10260.83

    Anforderungen an Grundsatzrüge und Divergenzrüge - Politische Verfolgung als

    Ohne Erfolg macht die Beschwerde geltend, das angefochtene Urteil beruhe auf einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 41.67 - (NJW 1972, 406) und vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 61.77 - (InfAuslR 1979, 41).
  • BVerwG, 05.08.1977 - 1 B 101.77

    Klärungsbedürftigkeit der Frage hinsichtlich des Zeitpunkts der Beurteilung von

    Im Revisionsverfahren ist eine klärende Weiterführung der zu der Frage ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Senats zu erwarten, wann die bereits erfolgte oder erst drohende Bestrafung wegen Republikflucht in bestimmten Staaten als asylbegründende politische Verfolgung anzusehen ist (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG I C 41.67 -;- BVerwG I C 21.68 - - BVerwG I C 30.68 [BVerwGE 39, 27] - und vom 7. Oktober 1975 - BVerwG I C 35.71 [DVBl. 1977 S. 107] -).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 1 B 103.75

    Bestrafung wegen Republikflucht als asylbegründende politische Verfolgung -

    In seinen Urteilen vom 26. Oktober 1971 - BVerwG I C 30.68 - (BVerwGE 39, 27) und - BVerwG I C 41.67 - hat der beschließende Senat ausgeführt, daß eine Bestrafung wegen Republikflucht eine asylbegründende politische Verfolgung sein könne.
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